Wie man sich in Deutschland für Arbeitslosengeld registriert
Leitfaden zum Arbeitslosengeld in Deutschland
Arbeitslosigkeit kann uns alle unerwartet treffen. Es ist völlig normal, sich in dieser Situation unsicher zu fühlen, besonders als Expat, der sich in der deutschen Behördenlandschaft zurechtfinden muss. Wir helfen dir, dich auf verständliche Weise im deutschen Sozialsystem zurechtzufinden.
Vergiss bitte nie: Arbeitslosigkeit ist kein Grund zur Scham. In unserer Arbeit mit über 1.000 Menschen pro Jahr erleben wir immer wieder, wie schwer es vielen fällt, Unterstützung in Anspruch zu nehmen – oft begleitet von innerem Widerstand oder Schuldgefühlen. Doch hinter dieser Zurückhaltung steckt meist etwas sehr Menschliches: der Wunsch, selbst etwas beizutragen, statt zur Last zu fallen.
Arbeitslosengeld soll dir helfen, den richtigen beruflichen Weg zu finden und langfristig einen Beitrag zu leisten. Wenn du vorübergehend Leistungen wie Arbeitslosengeld oder unser kostenloses Job-Coaching nutzt, bist du für die Zukunft noch besser aufgestellt.
Auch wenn wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten können, haben wir diesen Leitfaden auf Basis unserer Erfahrungen und öffentlich zugänglicher Informationen für dich zusammengestellt. Lass uns nun in die Details einsteigen.
Welche Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld) gibt es in Deutschland?
Schauen wir uns gemeinsam an, welche Leistungen dir zur Verfügung stehen und wie du sie beantragen kannst. In Deutschland gibt es zwei Arten von Arbeitslosengeld - jede mit eigenen Voraussetzungen, Abläufen und zuständigen Stellen:
Arbeitslosengeld I (ALG 1)
Darauf hast du nach 12 Monaten Beschäftigung in Deutschland Anspruch. Es beträgt etwa 60 % deines Nettogehalts. Wende dich dafür an die Arbeitsagentur.
Arbeitslosengeld II (ALG 2 / Bürgergeld)
Diese Leistung, auch Bürgergeld genannt (früher Hartz 4), kannst du beantragen, sobald dein ALG 1 ausläuft oder wenn du noch nie in Deutschland gearbeitet hast. Wende dich dafür an das Jobcenter.
Wichtig: Bei beiden Leistungen kannst du zusätzliche Unterstützung bekommen, zum Beispiel durch unser kostenloses Coaching.
Grundlagen für das Arbeitslosengeld 1 in Deutschland
Wenn du in die deutsche Arbeitswelt und das Sozialversicherungssystem eingezahlt hast, kannst du Anspruch auf finanzielle Unterstützung sowie auf Programme wie Coaching und Weiterbildung haben. Welche Leistungen dir zustehen, hängt unter anderem von deinen bisherigen Beitragszahlungen, deiner Beschäftigungsdauer und deinem aktuellen Aufenthaltsstatus in Deutschland ab.
Um teilnahmeberechtigt zu sein, musst du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Anmeldung
Melde dich bei deiner örtlichen Arbeitsagentur arbeitslos.
Beitragszeitraum
Du hast in den letzten 30 Monaten insgesamt mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Diese Zeiten müssen nicht zusammenhängend sein.
Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltstitel
Du hast die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, der Schweiz oder eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland.
Die Höhe deines Arbeitslosengeldes richtet sich nach deinem letzten Einkommen. Grundlage ist dein durchschnittliches Nettogehalt der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Dieser Betrag wird durch 365 geteilt und ergibt das sogenannte „Bemessungsentgelt“. Davon werden pauschal 20 % für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Aus den verbleibenden 80 % ergibt sich das „Leistungsentgelt“. Du erhältst davon 60 % als Arbeitslosengeld oder 67 %, wenn du mindestens ein Kind hast.
So beantragst du Arbeitslosengeld I (ALG 1) in Deutschland
Wenn du anspruchsberechtigt bist, musst du dich bei der Agentur für Arbeit melden, um dich zu registrieren. Der Weg zum Arbeitslosengeld in Deutschland besteht aus drei Schritten:
Schritt 1: Arbeitsuchend melden
Wenn du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis bald endet, etwa weil ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird oder du eine Kündigung bekommen hast, melde dich zuerst arbeitsuchend. So kann dich die Arbeitsagentur vor Ort frühzeitig unterstützen. Hinweis: In dieser Phase kannst du bereits ein Coaching bekommen.
Schritt 2: Arbeitslos melden
Wenn dein Arbeitsverhältnis endet und du noch keine neue Stelle hast, melde dich spätestens an dem Tag arbeitslos, an dem dein Arbeitsverhältnis endet. Dieser Schritt ist wichtig, auch wenn du dich schon arbeitsuchend gemeldet hast.
Schritt 3: Leistungen beantragen
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du die oben genannten Kriterien erfüllst und dich online oder persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet hast.
Egal, wo du gerade im Prozess stehst: Wende dich an die Arbeitsagentur, um dich für den nächsten Schritt zu melden. Es gibt drei Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen:
Online
Geh auf die entsprechende Website und klicke oben rechts auf „Vorgang starten“.
Persönlich
Komm bei deiner Arbeitsagentur vor Ort vorbei und lass dich beraten.
Telefonisch
Ruf die 0800 4 555500 an, wenn du Hilfe bei der Anmeldung brauchst.
So bekommst du Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2) in Deutschland
Wenn ALG 1 für dich nicht infrage kommt oder du noch nicht in Deutschland gearbeitet hast, hast du eventuell Anspruch auf das sogenannte Bürgergeld (früher Hartz 4). Die wichtigsten Kriterien sind:
Alter
Zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter.
Fähigkeit, mit „
“ zu arbeiten; Bereitschaft, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.
Finanzielle Bedürftigkeit
Die Lebenshaltungskosten des Haushalts können weder durch Arbeit noch durch Unterstützung gedeckt werden.
Aufenthaltsstatus
t EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger oder verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis in Deutschland. Hier können zusätzliche Kriterien gelten.
Kann man mit einem Visum Arbeitslosengeld erhalten?
Wenn du während deines Arbeitsvisums deinen Job verlierst, kannst du unter Umständen dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die endgültige Entscheidung darüber trifft jedoch die zuständige Behörde.
Es ist wichtig, die Ausländerbehörde über deinen aktuellen Beschäftigungsstatus zu informieren. Abhängig von deiner individuellen Situation kann dir die Behörde eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 3 bis 6 Monate gewähren - so erhältst du die Möglichkeit, eine neue Arbeitsstelle zu finden und gegebenenfalls eine neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Beachte, dass die Ausländerbehörde und die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter unterschiedliche Stellen sind. Wenn du mit einem Arbeitsvisum von Arbeitslosigkeit bedroht bist, achte darauf, die oben genannten Schritte zu befolgen und dich, falls erforderlich, rechtzeitig als arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden.
Besonderer Hinweis: Inhaber:innen der Chancenkarte (Opportunity Card)
Wenn du mit der neuen Chancenkarte in Deutschland bist, die im Juni 2024 eingeführt wurde, um Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern anzuwerben, ist dein Anspruch auf Arbeitslosengeld und Coaching eingeschränkt.
Was ist die Chancenkarte?
Es handelt sich um eine punktebasierte Aufenthaltserlaubnis, die es Arbeitssuchenden ermöglicht, für bis zu einem Jahr nach Deutschland zu kommen. Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen in Teilzeit (bis zu 20 Stunden pro Woche) arbeiten und an einer Probearbeit teilnehmen.
Haben Inhaber einer „Chancenkarte“ Anspruch auf AVGS-Coaching?
In der Regel nicht. Die „Chancenkarte“ setzt den Nachweis der finanziellen Selbstständigkeit voraus, sodass von den Betroffenen erwartet wird, dass sie sich während der Arbeitssuche selbst versorgen. Da AVGS-Gutscheine und ähnliche Coaching- bzw. Bildungsangebote an das Arbeitslosengeld (ALG 1 oder 2) geknüpft sind, erfüllen Inhaber einer „Chancenkarte“ die Anspruchsvoraussetzungen nicht, es sei denn, sie finden eine neue Stelle, wechseln zu einer anderen Aufenthaltserlaubnis mit uneingeschränkten Arbeitsrechten oder beginnen, Beiträge in das Sozialversicherungssystem zu leisten.
Das heißt: Du kannst bei der Arbeitsagentur zwar nach einem AVGS oder anderen Leistungen fragen, eine Bewilligung ist aber unwahrscheinlich, solange sich dein Aufenthalts- und Arbeitsstatus nicht ändert.
So bekommst du zusätzliche Unterstützung: Coaching und Weiterbildung
Als Empfänger von Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld 1 und 2) in Deutschland du auf zusätzliche Unterstützung. Die deutsche Regierung hat spezielle Programme ins Leben gerufen, um diejenigen zu fördern, die ihre Qualifikationen verbessern oder sich beruflich neu orientieren möchten. Zu den wichtigsten Programmen gehören:
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Ein spezielles Gutscheinsystem, das für eine Vielzahl von Programmen eingelöst werden kann. Insbesondere kann dieser Gutschein für Gründer- oder Karrierecoaching bei Fired Up genutzt werden.
Bewerbungstraining
Gezielte Sessions, in denen du lernst, wie du dich wirkungsvoll bewirbst. Diese Art von Training rund um Lebenslauf und Bewerbung kann über einen AVGS gefördert werden. Bei Fired Up haben wir mehrere Coaches, die darauf spezialisiert sind.
Bildungsgutschein
Ein Angebot zur Förderung von Weiterbildungen, die zum Bedarf des Arbeitsmarkts passen.
Möchtest du mehr über Karriere- oder Gründungscoaching erfahren? Oder brauchst du Rat zu deiner Situation? Buche einen Intro Call bei uns.
Über Fired Up
Fired Up ist eine HR-Plattform, die Menschen auf ihren einzigartigen Karrierewegen unterstützt und ihnen hilft, sich in der deutschen Verwaltungslandschaft zurechtzufinden.
Wir bieten Job- und Gründungscoaching an - mit besonderem Fokus auf Menschen aus der Tech- und Kreativbranche. Unsere Leistungen umfassen eine ganzheitliche Unterstützung: vom Offboarding über Hilfe bei bürokratischen Prozessen und Beratung zu möglichen Leistungen bis hin zu erstklassigem Coaching für den nächsten Karriereschritt.
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