Wie man sich in Deutschland für Arbeitslosengeld registriert

Leitfaden zum Arbeitslosengeld in Deutschland

Arbeitslosigkeit kann uns alle unerwartet treffen. Es ist völlig normal, sich in dieser Situation unsicher zu fühlen - besonders als Expat, der sich in der deutschen Behördelandschaft zurechtfinden muss. Wir sind hier, um dir auf verständliche und zugängliche Weise durch das soziale Unterstützungssystem Deutschlands zu helfen.

Vergiss bitte nie: Arbeitslosigkeit ist kein Grund zur Scham. In unserer Arbeit mit über 1.000 Menschen pro Jahr erleben wir immer wieder, wie schwer es vielen fällt, Unterstützung in Anspruch zu nehmen – oft begleitet von innerem Widerstand oder Schuldgefühlen. Doch hinter dieser Zurückhaltung steckt meist etwas sehr Menschliches: der Wunsch, selbst etwas beizutragen, statt zur Last zu fallen.

Arbeitslosengeld und ähnliche Leistungen wurden jedoch genau dafür geschaffen: um dich dabei zu unterstützen, den richtigen beruflichen Weg zu finden und langfristig einen nachhaltigen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Indem du vorübergehend Unterstützung wie das Arbeitslosengeld oder unser kostenloses Jobcoaching in Anspruch nimmst, bereitest du dich darauf vor, künftig umso wirksamer zum Steuersystem und Gemeinwohl beizutragen.

Auch wenn wir keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten können, haben wir diesen Leitfaden auf Basis unserer Erfahrungen und öffentlich zugänglicher Informationen für dich zusammengestellt. Lass uns nun in die Details einsteigen.

Welche Leistungen stehen bei Arbeitslosigkeit in Deutschland zur Verfügung?

Schauen wir uns gemeinsam an, welche Leistungen dir zur Verfügung stehen und wie du sie beantragen kannst. In Deutschland gibt es zwei Arten von Arbeitslosengeld - jede mit eigenen Voraussetzungen, Abläufen und zuständigen Stellen:

  • Arbeitslosengeld I (ALG I): Nach mindestens 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland kannst du Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Die Leistung beträgt in der Regel etwa 60 % deines letzten Nettogehalts. Zuständig für die Beantragung ist die Agentur für Arbeit.
  • Arbeitslosengeld II (ALG II / Bürgergeld): Auch bekannt als „Bürgergeld“ (früher Hartz IV), kann diese Leistung beantragt werden, wenn dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I abgelaufen ist oder wenn du in Deutschland noch nie gearbeitet hast. Zuständig für die Beantragung ist das Jobcenter.

Wichtig: Bei beiden Leistungsarten kannst du zusätzliche Unterstützung erhalten - zum Beispiel durch unser kostenloses Coaching.

Grundlagen für das Arbeitslosengeld 1 in Deutschland

Wenn du in die deutsche Arbeitswelt und das Sozialversicherungssystem eingezahlt hast, kannst du Anspruch auf finanzielle Unterstützung sowie auf Programme wie Coaching und Weiterbildung haben. Welche Leistungen dir zustehen, hängt unter anderem von deinen bisherigen Beitragszahlungen, deiner Beschäftigungsdauer und deinem aktuellen Aufenthaltsstatus in Deutschland ab.

Bezugsberechtigung:

  • Melde dich frühzeitig bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit arbeitslos.
  • In den vergangenen 30 Monaten hast du insgesamt mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. (Diese Zeiten müssen nicht durchgehend gewesen sein.)
  • Du besitzt die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums - oder verfügst über eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis für Deutschland.

Die Höhe deines Arbeitslosengeldes richtet sich nach deinem letzten Einkommen. Grundlage ist dein durchschnittliches Nettogehalt der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Dieser Betrag wird durch 365 geteilt und ergibt das sogenannte „Bemessungsentgelt“. Davon werden pauschal 20 % für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Aus den verbleibenden 80 % ergibt sich das „Leistungsentgelt“. Du erhältst davon 60 % als Arbeitslosengeld oder 67 %, wenn du mindestens ein Kind hast.

So meldest du dich für Arbeitslosengeld 1 in Deutschland an:

Wenn du anspruchsberechtigt bist, musst du dich bei der Agentur für Arbeit melden, um dich zu registrieren. Der Weg zum Arbeitslosengeld in Deutschland besteht aus drei Schritten:

  1. Registrierung als arbeitssuchend einleiten: Sobald dir bekannt ist, dass dein Arbeitsverhältnis endet, etwa durch eine Kündigung oder das Auslaufen eines befristeten Vertrags, solltest du dich umgehend als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit melden. Diese frühzeitige Meldung ermöglicht es der Agentur, dich bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Hinweis: In dieser Phase ist ein Coaching bereits möglich. 
  2. Als arbeitslos melden: Wenn dein Arbeitsverhältnis endet und du keine neue Stelle in Aussicht hast, musst du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit offiziell arbeitslos melden. Dieser Schritt ist verpflichtend - auch dann, wenn du dich bereits zuvor als arbeitssuchend registriert hast.
  3. Leistungen beantragen: Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du die oben genannten Voraussetzungen erfüllst und dich, entweder online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit, als arbeitslos gemeldet hast.

Egal, wo du dich im Prozess befindest - nimm Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf, um den nächsten Schritt einzuleiten. Du hast drei Möglichkeiten, dies zu tun:

  • Online: Besuche die angegebene Website und klicke oben rechts auf "Vorgang starten".
  • Persönlich: Lass dich von deiner örtlichen Agentur für Arbeit beraten.
  • Telefonisch: Ruf 0800-4 555500 an, um Hilfe bei der Anmeldung zu erhalten.

Wie du in Deutschland Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2) erhältst:

Wenn Arbeitslosengeld I für dich nicht in Frage kommt oder du in Deutschland noch nicht gearbeitet hast, kannst du möglicherweise Anspruch auf das sogenannte „Bürgergeld“ haben - früher bekannt als Hartz IV.

Dies sind die wichtigsten Kriterien:

  • Alter 15 bis zum Rentenalter.
  • Die Fähigkeit, täglich mindestens drei Stunden arbeiten zu können.
  • Unfähigkeit, die laufenden Lebenshaltungskosten des Haushalts durch Arbeit oder andere Hilfen zu decken.
  • Staatsangehörige:r eines EU- oder EWR-Landes, der Schweiz oder im Besitz einer aufenthaltsrechtlichen Genehmigung mit Arbeitserlaubnis für Deutschland (zusätzliche Voraussetzungen können in diesem Fall gelten).

Kann man mit einem Visum Arbeitslosengeld erhalten?

Wenn du während deines Arbeitsvisums deinen Job verlierst, kannst du unter Umständen dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die endgültige Entscheidung darüber trifft jedoch die zuständige Behörde.

Es ist wichtig, die Ausländerbehörde über deinen aktuellen Beschäftigungsstatus zu informieren. Abhängig von deiner individuellen Situation kann dir die Behörde eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 3 bis 6 Monate gewähren - so erhältst du die Möglichkeit, eine neue Arbeitsstelle zu finden und gegebenenfalls eine neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Beachte, dass die Ausländerbehörde und die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter unterschiedliche Stellen sind. Wenn du mit einem Arbeitsvisum von Arbeitslosigkeit bedroht bist, achte darauf, die oben genannten Schritte zu befolgen und dich, falls erforderlich, rechtzeitig als arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden.

Besonderer Hinweis: Inhaber:innen der Chancenkarte (Opportunity Card)

Wenn du mit der neuen Chancenkarte - die im Juni 2024 eingeführt wurde, um qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten anzuziehen - hier bist, ist dein Anspruch auf Arbeitslosengeld und Coaching-Unterstützung eingeschränkt.

Was ist die Chancenkarte?

- Eine punktebasierte Aufenthaltserlaubnis die Arbeitssuchenden erlaubt, für bis zu ein Jahr nach Deutschland zu kommen

- Personen mit Chancenkarte dürfen einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche nachgehen und an Probearbeiten teilnehmen

Haben Inhaber:innen der Chancenkarte Anspruch auf AVGS-Coaching?

Normalerweise nicht. Hier ist der Grund dafür:

- Die Chancenkarte verlangt den Nachweis der finanziellen Selbstständigkeit; von den Betroffenen wird erwartet, dass sie sich während der Arbeitssuche selbst versorgen.

- Da AVGS-Gutscheine und ähnliche Coaching- /Bildungsangebote an das Arbeitslosengeld (ALG 1 oder ALG 2) gebunden sind, erfüllen die Inhaber:innen der Chancenkarte die Anspruchsvoraussetzungen nur, wenn sie:

- Einen neuen Arbeitsplatz sichern

- Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis

- Mit Beitragszahlungen ins Sozialsystem beginnen

Das bedeutet, dass du zwar einen Antrag auf AVGS oder andere Leistungen bei der Arbeitsagentur stellen kannst, eine Genehmigung aber unwahrscheinlich ist, es sei denn, deinen Aufenthalts- und Arbeitsstatus ändert sich.

 

Wie du zusätzliche Leistungen erhältst: Coaching und Weiterbildung

Als Empfänger:in von Arbeitslosengeld I oder II in Deutschland hast du Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Die Bundesregierung hat gezielte Programme ins Leben gerufen, um Menschen zu fördern, die ihre beruflichen Fähigkeiten erweitern oder sich beruflich neu orientieren möchten. 

Zu den wichtigsten Programmen gehören:

  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): Ein spezielles Gutscheinsystem, das für eine Vielzahl von Programmen eingelöst werden kann. Insbesondere kann dieser Gutschein für Gründer- oder Karrierecoaching mit Fired Up genutzt werden 
  • Bewerbungstraining: Individuelle Sitzungen, die dich Schritt für Schritt durch wirkungsvolle Bewerbungsstrategien begleiten. Dieses gezielte Training rund um Lebenslauf, Anschreiben und Vorstellungsgespräche kann über einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) gefördert werden. Bei Fired Up stehen dir erfahrene Coaches zur Seite, die auf genau diese Form der Unterstützung spezialisiert sind. 
  • Bildungsgutschein: Ein Angebot zur Förderung arbeitsmarktrelevanter Weiterbildung.

 

Neugierig auf Karriere- oder Gründungscoaching? Oder brauchst du Unterstützung in deiner individuellen Situation? Dann buche einfach ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.

 

Zwei Frauen sitzen vor einem weißen Hintergrund.

Über Fired Up

 

Fired Up ist eine HR-Plattform, die Menschen auf ihrem individuellen Karriereweg unterstützt und ihnen hilft, sich in der deutschen Verwaltungslandschaft zurechtzufinden.

Wir bieten Job- und Gründungscoaching an - mit besonderem Fokus auf Menschen aus der Tech- und Kreativbranche. Unsere Leistungen umfassen eine ganzheitliche Unterstützung: vom Offboarding über Hilfe bei bürokratischen Prozessen und Beratung zu möglichen Leistungen bis hin zu erstklassigem Coaching für den nächsten Karriereschritt. 

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